Gemäß den „Regelungen zum Schulbetrieb in Corona- Zeiten“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 08.10.2020 besteht auf dem gesamten Schulgelände des Hans-Böckler-Berufskollegs, mit Ausnahme des Raucherbereiches, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Jede Kollegin bzw. jeder Kollege achtet darauf, dass während der gesamten Aufenthaltsdauer auf dem Schulgelände diese Verpflichtung von allen am Schulleben Beteiligten umgesetzt wird.
Während des Unterrichts ist es den Kolleginnen und Kollegen bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu Schülerinnen und Schülern erlaubt, die Mund-Nasen-Bedeckung abzunehmen.
In Pausenzeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beim Essen und Trinken auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn Sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
Weitere verbindliche Abstandsregelungen zum Aufenthalt auf dem Schulhof, im Treppenhaus bzw. in den Unterrichtsräumen sind vom Ministerium für Schule und Bildung NRW nicht vorgesehen.
Den baulichen Gegebenheiten entsprechend nutzen die Schülerinnen und Schüler beide Treppenhäuser. Zu Unterrichtsbeginn und zu Unterrichtsende kommt es kurzfristig zu einer erhöhten Personendichte und einer verminderten Schrittgeschwindigkeit der ca. 1500 Tagesschülerinnen und Tagesschüler im Treppenbereich. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich auch zu diesen Wechselzeiten sehr diszipliniert, halten Abstand und tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Auf eine Einbahnstraßenregelung wurde bewusst verzichtet, da bei dieser nur ein Eingang zur Verfügung stünde und die Situation dadurch verschlechtert würde.
Desinfektionsmittelspender sind im Erdgeschoss in beiden Eingangsbereichen vorhanden. Diese werden aber trotz entsprechender Hinweise im Hygieneplan nicht von allen Schülerinnen und Schülern genutzt. Um das Desinfektionsgeschehen zu verbessern, werden zukünftig auf allen Etagen weitere Desinfektionsmittelspender vorgehalten. Die Waschbecken in den Klassenräumen sind mit Seifenspendern ausgestattet und werden regelmäßig von den Schülerinnen und Schülern benutzt.
Seit Wiederaufnahme des Unterrichtes nach den Herbstferien werden am Hans-Böckler-Berufskolleg die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften von allen Kolleginnen und Kollegen umgesetzt.
Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse im Hinblick auf Infektionswege mit SARS-CoV-2 wurden die Hygienemaßnahmen des Hans-Böckler-Berufskollegs am 18.05. durch das Beratungs-, Analytik- und Prüfunternehmen WESSLING geprüft. Im Abschlussbericht werden die von uns veröffentlichten Schutzmaßnahmen als „sehr präzise, detailliert und sehr verständlich“ bewertet.
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat am 08.10.2020 die aktualisierten Regelungen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten veröffentlicht. Die Landesregierung betont hier ausdrücklich den absoluten Vorrang des Präsenzunterrichtes mit vollständigen Klassen: „Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An diese Voraussetzung sind strenge Maßstäbe zu legen. Es sind alle Optionen zur Realisierung des Vorrangs von Präsenzunterricht zu nutzen“.
Das Hans-Böckler-Berufskolleg setzt diese verbindlichen ministeriellen Vorgaben unter Berücksichtigung der „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“, die vom Städtetag NRW und dem Ministerium für Schule und Bildung NRW in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie der Unfallkasse NRW erarbeitet wurden, konsequent um.
Darüber hinaus ist die Schulleitung in engem Austausch mit dem Lehrerrat und der Schüler- bzw. Auszubildendenvertretung um die bestehenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen am Hans-Böckler-Berufskolleg weiter zu verbessern.
Im Falle einer Infektionsmeldung kooperiert das Hans-Böckler-Berufskolleg umfassend mit den zuständigen Gesundheitsämtern um die Umsetzung der amtlich verhängten Maßnahmen zu unterstützen.
Günther Menke | Thomas Klus |
Schulleiter | Stellv. Schulleiter |