Die Berufsschule vermittelt in den Fachklassen des Dualen Systems (Berufsausbildung an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsbildende Schule) eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Die Berufsschule wird am Hans-Böckler-Berufskolleg in folgenden Berufsfeldern angeboten :
Organisation und Unterricht
Die Berufsausbildung in Betrieb und Fachklasse dauert je nach Beruf 3 oder 3,5 Jahre. Der Unterricht wird entweder in Teilzeitform (in der Regel an 2 Wochentagen) oder durch Zusammenfassung des Unterrichts zu einem oder mehreren zusammenhängenden Unterrichtsabschnitten in Vollzeitform (Blockunterricht) erteilt. Der Unterricht in Teilzeitform umfasst in der Regel 480 Jahresstunden; maximal 8 Unterrichtsstunden an einem Tag. Der Blockunterricht wird in Abschnitten von 12-14 Wochen pro Schuljahr erteilt (mit mindestens 5 Unterrichtstagen pro Woche und 30-35 Wochenstunden Unterricht). Unterrichtet wird in folgenden Lernbereichen :
- berufsübergreifender Bereich (Religionslehre, Deutsch, Sport und Politik)
- berufsbezogener Bereich (berufsbezogene Fächer)
- Wahlbereich (in der Regel Englisch oder Mathematik)
Berufsschulpflicht und Aufnahmevoraussetzung
Zum Besuch der Berufsschule verpflichtet sind alle die Auszubildenden, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres (!) eine Berufsausbildung beginnen (Berufsschulpflicht); wer danach eine Ausbildung beginnt, ist zum Besuch der Berufsschule berechtigt. In der Regel werden Auszubildende des gleichen Berufs in Fachklassen zusammengefasst. Gibt es nur wenige Auszubildende, so werden am Hans-Böckler-Berufskolleg auch Bezirksfachklassen eingerichtet. Wichtig ist aber, dass nicht der Wohnort des Auszubildenden entscheidend ist für die Wahl der Berufsschule, sondern dass die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Berufsschule besucht werden muss.
Abschluss und Berechtigungen
Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit endet die Ausbildung mit der Berufsabschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer). Unabhängig vom Berufsabschluss wird der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die schulischen Leistungen entsprechende der Ausbildungsordnung Berufsschule den Anforderungen genügen. Mit dem Berufsschulabschluss können gegebenenfalls weitere schulische Qualifikationen (Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I, Fachoberschulreife) erreicht werden.