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Industrieelektriker:in - Geräte und Systeme

Voraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit erstem oder mittlerem Bildungsabschluss ein.

Organisation

Teilzeitform

Dauer

Regel 2 Jahre

Berufsbild

Industrieelektriker:innen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem konfigurieren sie IT-Systeme, stellen elektronische Komponenten, Geräte sowie Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb. Industrieelektriker/innen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren bzw. prüfen elektrische Systeme, Komponenten und Geräte und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z.B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

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Ausbildungsinhalte

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Entwickeln von Geräte- und Systemkomponenten

    • In Betrieb nehmen und Instandhalten automatisierter Fertigungssysteme

    • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)

    • Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Abschlüsse

  • Berufsabschluss
  • erster erweiterter Schulabschluss
    (sofern noch nicht vorhanden)
  • mittlerer Schulabschluss (mit Qualifikationsvermerk)

Zusatzqualifikation

KMK- Fremdsprachenzertifikat

Doppelqualifizierung
(Fachhochschulreife während der Berufsausbildung)

Anschlussmöglichkeiten

Fachoberschule
(Fachhochschulreife nach der Berufsausbildung)

Fachschule für Technik
(Staatlich geprüfte:r Techniker:in / Bachelor of Professional)

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Koordinator

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Ansprechpartner

Christian Laumann

laumann@hbbk-muenster.de

 Öffnungszeiten Verwaltung

montags, dienstags und donnerstags
7.30 - 14.00 Uhr

mittwochs und freitags
7.30 - 13.15 Uhr