Bücherliste
Informationen zur Lernmittelfreiheit
Der Gesetzgeber hat für die anzuschaffenden Bücher/Lernmittel aller Schulformen Durchschnittsbeträge festgelegt. 67 % dieser Durchschnittsbeträge sind vom Schulträger aufzubringen; die auf diese Weise finanzierten Bücher werden den Schülern/Schülerinnen leihweise überlassen. Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler/innen für die anzuschaffenden Bücher/Lernmittel beträgt 33 % des Durchschnittsbetrages. Diese Summe müssen die Erziehungsberechtigten bzw. muss der/die volljährige Schüler/in für die anzuschaffenden Bücher/Lernmittel maximal selber aufbringen.
Mediengeld
Die Schüler/innen des Hans-Böckler-Berufskollegs zahlen ein Mediengeld. Vollzeitschüler/innen beteiligen sich mit 15 €, Teilzeitschüler/innen mit 10 € an den Kopier-, Druck- und Medienkosten. Dieser Beitrag wird in den ersten zwei Unterrichtswochen jeden Schuljahres von der Klassenleitung eingesammelt.
Eventuell erzielte Überschüsse werden am Schuljahresende dem Förderverein gespendet.
Von diesem Geld werden neben Kopierkosten auch Softwarelizenzen finanziert.