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Schulordnung des Hans-Böckler-Berufskollegs

Einstimmig beschlossen auf der Schulkonferenz am 14.03.1996 gem. § 65 Schulgesetz NRW (SchG); ergänzt auf den Schulkonferenzen am 24.03.2004, 26.04.2006, 23.04.2008, 28.04.2010, 09.05.2012, 22.05.2013, 27.05.2015, 08.06.2016, 07.06.2017 und 27.05.2024.

Mit dem Eintritt in unsere Schule sind Sie in eine neue Gemeinschaft aufgenommen worden, in der Sie sich hoffentlich wohlfühlen werden.
Als Voraussetzung für ein gutes Schulklima sollten vor allem gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geübt werden. Das von Hans Böckler eingeforderte Prinzip Gerechtigkeit ist für uns alle Verpflichtung. Jede*r Einzelne trägt Verantwortung für sein Tun, das seine Grenzen findet in gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Um diese Ziele zu erreichen, haben sich Schüler*innen, Lehrkräfte und die Schulleitung des Hans-Böckler-Berufskollegs auf folgende Regeln geeinigt:

I. Unterricht und Verwaltung

Unterrichtsbeginn ist 7:50 Uhr.

Nach dem Vorgong um 7:45 Uhr betreten Sie das Schulgebäude und begeben sich bitte zu Ihrem Unterrichtsraum.

Sollte eine Klasse 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch ohne Lehrkraft sein, so informiert der/die Klassensprecher*in die Verwaltung.

Für Schüler*innen, die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, ist ab 7:15 Uhr ein Aufenthaltsraum geöffnet

II. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

Benutzen Sie vor dem Unterricht, in Freistunden, während der Pausen und nach dem Unterricht den Aufenthaltsraum, die Pausenhalle, die Klassenräume und den Schulhof. Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Benutzung von digitalen Medien durch die Schüler*innen kann durch die unterrichtende Lehrkraft eingeschränkt/untersagt werden. Zur Vermeidung von Störungen sind diese Medien während des Unterrichts stumm zu schalten. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sind zu wahren (z. B. keine ungenehmigten Aufnahmen). Kleidung und Verhalten dürfen das sittliche und religiöse Empfinden der am Unterricht Beteiligten nicht verletzen.

Auf dem Schulgelände ist das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind, die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der am Schulleben Beteiligten zu gefährden, untersagt.

III. Sicherheit und Haftung

Sie sind auf dem direkten Weg zur Schule und nach Hause gegen Unfälle versichert. Geben Sie sofort nach Eintritt eines Wegeunfalls der Schule Nachricht. Als Schüler*in der Sekundarstufe II haben Sie die Möglichkeit, in den Pausen den Schulhof zu verlassen. Im Falle eines Unfalls außerhalb des Schulgeländes besteht u. U. kein Versicherungsschutz für Sie.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf das Schulgelände.

Die Schulordnung des Hans-Böckler-Berufskollegs gründet auf den verbindlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, sie wird allen am Schulleben Beteiligten bekannt gegeben und von ihnen als verbindlich anerkannt.

In jedem Falle gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (SchG) und die Hausordnung für die Schulen des Schulträgers Stadt Münster.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung des Hans-Böckler-Berufskollegs und gegen das Schulgesetz NRW (SchG) können vorgesehene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

Alle gesetzlichen Bestimmungen können bei der Schüler*innenvertretung bzw. der Schulleitung eingesehen werden.

Selbstverständlich können Verbesserungs- und Aktualisierungsvorschläge über die Schulmitwirkungsorgane eingebracht werden.

Münster, Mai 2024

gez. Simone Waltermann, Schulleitung

 Öffnungszeiten Verwaltung

montags, dienstags und donnerstags
7.30 - 14.00 Uhr

mittwochs und freitags
7.30 - 13.15 Uhr