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Augenoptiker:in

Voraussetzungen

Das Berufsbildungsgesetz setzt keine bestimmte Schulbildung voraus, die meisten Ausbildungsbetriebe stellen jedoch Auszubildende mit mittlerem Abschluss oder auch (Fach-)Hochschulreife ein.

Organisation

Teilzeitform.

Dauer

3 Jahre, wobei die Gesellenprüfung bei überdurchschnittlichen Leistungen, auf Antrag, ein halbes Jahr vorher abgelegt werden kann.

Berufsbild

Augenoptiker:innen unterstützen ihre Kunden bei der Auswahl von Brillenfassungen und berücksichtigen dabei modische Aspekte und anatomische Gegebenheiten. Auf Basis der Verordnung informieren sie über geeignete Glaswerkstoffe und mögliche Veredelungen. Zur Herstellung der Brille arbeiten sie die Rohgläser nach zuvor ermittelten Zentrierdaten in die Fassung ein. Außerdem sorgen sie mit der Brillenanpassung für einen optimalen Sitz bei maximalem Sehkomfort. Im Rahmen der Kontaktlinsen-Assistenz informieren Augenoptiker:innen über unterschiedliche Kontaktlinsen-Systeme, deren Handhabung und Pflege. Darüber hinaus befassen sie sich mit der gezielten Beratung von schwachsichtigen Kunden, deren Unabhängigkeit mit vergrößernden Sehhilfen erhalten werden kann.

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Ausbildungsinhalte

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Fertigung und Instandsetzung

    (Kontrolle und Einarbeitung von Einstärkengläsern, Brillen instand setzen und modifizieren)

  • Kundenkommunikation und -service

    (Sehtestergebnisse erklären, Zusatzprodukte und Kontaktlinsenpflegemittel anbieten, Kunden mit Sondergläsern, Sonnen- und Schutzbrillen versorgen)

  • Augenoptische Versorgung

    (Sphärisch und astigmatisch fehlsichtige sowie alterssichtige Kunden und solche mit beeinträchtigtem Binokularsehen beraten und versorgen, Kunden die Anwendung vergrößernder Sehhilfen erklären)

  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch oder Niederländisch)

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Abschlüsse

  • Berufsabschluss
  • erster erweiterter Schulabschluss
    (sofern noch nicht vorhanden)
  • mittlerer Schulabschluss (mit Qualifikationsvermerk)

Zusatzqualifikation

KMK- Fremdsprachenzertifikat

Doppelqualifizierung
(Fachhochschulreife während der Berufsausbildung)

Anschlussmöglichkeiten

Fachoberschule
(Fachhochschulreife nach der Berufsausbildung)

Fachschule für Technik
(Staatlich geprüfte*r Techniker*in / Bachelor of Professional)

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Koordinator

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Ansprechpartner

 Öffnungszeiten Verwaltung

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